Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma KGB – Kollektiver Getränke Betrieb Handelsges. mbH
Bönningstedt

  1. Geltungsbereich
    Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erklärt werden.

  2. Angebote
    Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist. 

  3. Bestellung, Lieferung
    Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert. Eine rechtzeitige Belieferung kann nur erfolgen, wenn die Bestellung am Vortag des festgelegten Liefertages bis spätestens 16:00 Uhr bei uns eingegangen ist. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Ist dem Käufer für die Lieferung ein Zeitrahmen am Liefertag vereinbart und nimmt der Käufer die anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Käufer die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen.

    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

    Sollte der Besteller der KGB GmbH einen Schlüssel für das Geschäftslokal bzw. einen Lagerraum übergeben, damit eine Belieferung auch in seiner Abwesenheit erfolgen kann, so ist damit zugleich vereinbart, dass der Auslieferungsfahrer von KGB GmbH über die Anzahl der angelieferten Ware und des zurückgenommenen Leergutes mit Wirkung für den Besteller quittiert. Der Auslieferungsfahrer hinterlässt mit der Ware eine Durchschrift des von ihm quittierten Lieferscheines. Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Quittung müssen binnen 7 Tage schriftlich bei KGB GmbH geltend gemacht werden.

    3.1. Bei von uns bzw. von unserem Erfüllungs-oder Verrichtungsgehilfen nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere auf Grund von Arbeitsmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt sowie saisonbedingter Übernachfrage, sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Wochen. Sollten wir mit unseren Vertragspflichten in Verzug geraten, kann der Käufer erst nach einer von ihm in Textform zu setzenden Frist zur Leistung oder Nacherfüllung/Nachlieferung von mindestens 10 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches sowohl gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    3.2. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.

  4. Gewährleistung, Saldenbestätigung
    Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll-und Leergut) und Leihartikel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Lieferung, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrem Erkennen in Textform geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Käufer als Nacherfüllung nur die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hat der Käufer uns eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung von mindestens 10 Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb dieser Frist, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in einem Jahr.

    4.1. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.

    4.2. Der Käufer hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei uns zu erheben. Erhebt der Käufer nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als anerkannt.

    4.3. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, sind von der Gewährung nicht umfasst.

  5. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklastschriften oder Abbuchungen gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Käufer auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zahlt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8%-Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Soweit der Käufer sich in Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung und Insolvenz des Kunden so wie Zwangsvollstreckungs-maßnahmen gegen den Kunden) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

  6. Leergut
    Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Jede dem Verwendungszweck widersprechende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine Verpfändung sowie jede missbräuchliche Benutzung, ist unzulässig. Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus der Überlassung des Leergutes einem Dritten gegenüber ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte an uns abgetreten. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme des Leergutes durch einen Dritten bei sich oder seinem Kunden uns unverzüglich zu informieren und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Für Fässer jeglicher Größe, Mehrwegflaschen, Kisten und Paletten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe von Paletten in ordnungsgemäßen und des Leergutes zusätzlich in sortiertem Zustand, d.h. in vollen Kisten sowie nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend, verpflichtet. Die Rückgabe soll so schnell wie möglich nach der Vollgutlieferung erfolgen. Leergutrückgaben über Null sind unzulässig und können von uns zurückgewiesen werden. Für beschädigt zurückgegebene Paletten, Kühlschränke, Thermoboxen, Gläser oder sonstige Leihgegenstände wird das Pfandgeld einbehalten. Für nicht zurückgegebene Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. hat der Käufer Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von 20% zu leisten; das gezahlte Pfandgeld wird dabei angerechnet. Einweggebinde werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bepfandet und zurückgenommen.

    6.1. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete bzw. uns vom Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferdatum oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht unverzüglich zurückgegeben, so sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von 20% zu verlangen.

  7. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Abbuchung bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferung bereits bezahlt sind. Vor Eigentumserwerb ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund der von uns gelieferten Ware ihm zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und im Rang vor dem Rest gegen seiner Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugs-ermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. In jeden Fällen sind wir berechtigt, die durch den Käufer zu benennenden Dritten von der Abtretung zu unterrichten und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderer Ware untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Käufer erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Waren an uns abgetreten. Für den Fall, dass unsere Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen in uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der vorbehaltenen Ware im Zeitpunkt des Weiterverkaufes. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, wobei als Bezugsgröße für die Berechnung des Warenwertes die in unserer jeweils gültigen Bruttopreisliste genannten Preise gelten, können wir auf Verlangen des Käufers die übersteigenden Sicherungen nach unserer Wahl freigeben. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware heraus zu verlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.

  8. Datenschutz
    Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, an Dritte übermitteln und löschen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz.

  9. Schlussklauseln
    Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Bönningstedt. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Pinneberg. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KGB-Handelsgesellschaft mbH, Goosmoortwiete 21f, 25474 Bönningstedt, Telefon: 040–85 110 35, Fax: 040–85 144 36, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: KGB-Handelsgesellschaft mbH, Goosmoortwiete 21f, 25474 Bönningstedt,

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*):_______________________________
Name des/der Verbraucher(s):_______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):_____________________________
 Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

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 Datum:__________________________

(*) Unzutreffendes streichen.